Servicebedingungen der SmartPac Verpackungsmaschinen GmbH

I. Geltungsbereich
(1) Unsere Service-Bedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Sie gelten auch für künftige Leistungen im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung.
(2) Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Wir stellen diese dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung; sie können auch auf unserer Homepage (www.smartpac-dresden.com) eingesehen werden.
(3) Durch Inanspruchnahme unserer Leistung erkennt der Kunde unsere Service-Bedingungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

II. Verrechnungssätze
(1) Service-Stundensätze, reguläre Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr):

Für Arbeits-, Warte-, Reise- und Wegestunden gelten folgende Stundensätze:

Servicetechniker   90,00 EURO/Std.
Ingenieur 120,00 EURO/Std.

a) Stundensätze außerhalb regulärer Arbeitszeiten (1. + 2. Überstunde):

Servicetechniker 112,50 EURO/Std.
Ingenieur 150,00 EURO/Std.

b) Stundensätze außerhalb regulärer Arbeitszeiten (ab der 3. Überstunde):

Servicetechniker 135,00 EURO/Std.
Ingenieur 180,00 EURO/Std.

c) Arbeit an Samstagen (innerhalb der regulären Arbeitszeit):

Servicetechniker 135,00 EURO/Std.
Ingenieur 180,00 EURO/Std.

d) Arbeit an Samstagen außerhalb regulärer Arbeitszeiten (1. + 2. Überstunde):

Servicetechniker 157,50 EURO/Std.
Ingenieur 210,00 EURO/Std.

e) Arbeit an Samstagen außerhalb regulärer Arbeitszeiten (ab der 3. Überstunde):

Servicetechniker 180,00 EURO/Std.
Ingenieur 240,00 EURO/Std.

f) Arbeit an Sonntagen und/oder Feiertagen (innerhalb der regulären Arbeitszeit):

Servicetechniker 180,00 EURO/Std.
Ingenieur 240,00 EURO/Std.

g) Arbeit an Sonntagen und/oder Feiertagen außerhalb regulärer Arbeitszeiten (1. + 2. Überstunde)

Servicetechniker 270,00 EURO/Std.
Ingenieur 360,00 EURO/Std.

h) Arbeit an Sonntagen und/oder Feiertagen außerhalb regulärer Arbeitszeiten (ab der 3. Überstunde)

Servicetechniker 360,00 EURO/Std.
Ingenieur 480,00 EURO/Std.

III. Reisekosten
(1) Die Reisekosten des Servicepersonals (einschließlich der Kosten des Transports und der Transportversicherung des persönlichen Gepäcks sowie des mitgeführten und des versandten Werkzeugs) werden unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen nach Aufwand berechnet. Zu den Reisekosten gehören auch Kosten für die in die Leistungszeit fallenden tariflichen Familienheimfahrten sowie die am Leistungsort notwendigen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kraftwagen. Telefonate oder Telegramme gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Bei Fahrten mit PKW werden pro gefahrenem Kilometer berechnet 1,00 Euro/km.
(3) Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Normaltarif berechnet:

  • bis 200 km 2. Klasse
  • über 200 km und Nachtfahrten 1. Klasse
  • Nachtfahrten (Schlafwagen) 1. Klasse

(4) Bei Flugreisen werden die Kosten zum Normaltarif berechnet zuzüglich evtl. anfallender Flughafen – und sonstiger Gebühren.
(5) Sucht der Servicetechniker oder Ingenieur auf seiner Reise mehrere Montagestellen auf, so werden die Reisekosten anteilig berechnet.

IV. Verpflegung und Unterkunft
Inland
(1) Verpflegungspauschale pro Reisetag:
Servicetechniker und Ingenieur   70,00 Euro/Tag
(2) Übernachtungskosten werden nach Aufwand berechnet.

Ausland
(1) Die Kosten richten sich nach dem am Leistungsort entstehenden Aufwand. Mindestens sind jedoch die nach deutschem Recht gültigen jeweiligen steuerlichen Pauschbeträge zu erstatten.

V. Umsatzsteuer
Die in diesen Service-Bedingungen angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

VI. Zahlungen
(1) Unsere Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach unserem Ermessen wöchentlich, monatlich oder nach beendeter Leistung.
(2) Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur mit solchen Gegenforderungen gestattet, welche von uns nicht bestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Erfüllungsort für alle Zahlungen ist unser Stammhaus in Dresden.


VII. Unterbrechung der Leistung
(1) Wird unsere Leistung auf Veranlassung des Kunden unterbrochen, so werden die bis dahin aufgelaufenen Kosten abgerechnet. Wir behalten uns darüber hinaus vor, auch den durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwand geltend zu machen.
(2) Dauert die Unterbrechung länger als 6 Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung in Höhe von 50 % der bei vollständiger Ausführung des Auftrages anfallenden restlichen Vergütung zu verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Sind aus auftragsbedingten Gründen mehrere Hin- und Rückfahrten des Servicepersonals erforderlich, so hat der Kunde die entstehenden Kosten zu vergüten.

VIII. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass wir unsere Leistungen sofort nach Ankunft des Servicepersonals beginnen und ohne Verzögerung bis zum Abschluss durchgeführt werden können. Er hat die hierfür notwendige Hilfe zu leisten.
(2) Der Kunde hat insbesondere die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz von Personen und Sachen am Leistungsort zu treffen, für ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen zu sorgen und die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel beizustellen.
(3) Stellt unser Servicepersonal sicherheitstechnische Mängel fest, ist es berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Unser Servicepersonal wird nach Möglichkeit den am Leistungsort anwesenden Ansprechpartner des Kunden über derartige festgestellte Mängel informieren.
(4) Kommt der Kunde seinen Pflichten trotz Aufforderung nicht nach, so sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle auf seine Kosten vorzunehmen.

IX. Aufgaben des Servicepersonals
(1) Grundlage der Tätigkeit unseres Servicepersonals ist der uns erteilte Auftrag. Das Servicepersonal ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zusätzliche Aufträge des Kunden auszuführen.
(2) Unser Servicepersonal ist gehalten, die erbrachten Leistungen nach Abschluss der Arbeiten, mindestens einmal wöchentlich durch den Kunden auf dem Tätigkeitsbericht bescheinigen zu lassen und dem Kunden eine Kopie auszuhändigen. Die Tätigkeitsberichte sind Grundlage für die Rechnungsstellung.
(3) Das Servicepersonal ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Dies gilt auch für die Zusage von Terminen und Fristen.

X. Ausführung der Leistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Beendigung unserer Leistung von der ordnungsgemäßen Ausführung zu überzeugen und dies auf dem vom Servicepersonal vorgelegten Tätigkeitsbericht zu bescheinigen. Etwaige Beanstandungen hat der Kunde auf dem Tätigkeitsbericht zu vermerken.
(2) Auf Beanstandungen, welche im Zeitpunkt der Bescheinigung nach Abs. 1 erkennbar sind, kann sich der Kunde nicht berufen, wenn er dies nicht auf dem Tätigkeitsbericht vermerkt.

XI. Vertragsgegenstand, Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt, schulden wir dem Kunden unsere Tätigkeit und keinen bestimmten Leistungserfolg.
(2) Unabhängig von der Rechtsnatur des Vertrages hat uns der Kunde wegen behaupteter Mängel unserer Leistung oder Beanstandungen unserer Tätigkeit zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit die Nachbesserung nicht ausgeschlossen oder unzumutbar ist.
(3) Schulden wir ausnahmsweise einen bestimmten Leistungserfolg gelten für die Rechte des Kunden die Bestimmungen in Abschnitt IX. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

XII. Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Service-Bedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen (im Folgenden insgesamt „Schadenersatzansprüche“) ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden

  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf mindestens einer fahrlässigen, von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen;
  • für welche wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder
  • die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen von uns zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sondern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden aus der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für unsere Service-Leistungen gilt, auch wenn sie im Ausland erbracht werden, deutsches Recht. Die Anwendbarkeit ausländischen Rechtes ist ausgeschlossen.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Serviceaufträgen unser Geschäftssitz.
Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Geschäftssitzes oder des Leistungsortes zu verklagen.